- DAP will nun doch einen Bundestrojaner einsetzen.
- Anscheinend will die Schweiz bezüglich Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als es die EU vorschreibt.
- Grundhaltung Trojaner NICHT zu verbieten, vielmehr soll die Straftat, jemandem das Abhörwerkzeug unterzujubeln, verboten.
- Eidgenössischer Trojaner:
*** Nach aktuellen Informationen soll der eidgenössische Trojaner nur unter Windows funktionsfähig sein, diese Information ist jedoch anzuzweifeln, da sie von Firmeninternen Personen stammt. *** Vielmehr ist anzunehmen, dass dennoch Versionen für BSD resp. Linux existieren. *** Zudem ist jederzeit ja ein physikalischer Zugriff möglich
- Kritik an Auffälligkeit von triviallen Aussagen, wie zB. Sätze, die die Worte Genifikation, Stalinistisch oder Sozialistisch enthalten.
- Nächstes mal sollen Besucher Knabberzeug mitbringen.
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