Chaos Computer Club Zürich
Diskussion:Statuten
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Habe ein klein wenig Rechtschreibehilfe gespielt, aber nichts am Inhalt verändert..

Hab grad keine Ahnung über die Standardartikel im ZGB, war ja bei der Gründung nicht dabei, sorry. Aber wichtig finde ich, dass unbedingt in den Statuten erwähnt wird, dass der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen haftet. --Charmaster 11:37, 31. Mär 2006 (CEST) Nachgeschaut in ZGB: Art. 75a47Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen. Somit ist schon alles im Lot ;-)--Charmaster 12:06, 31. Mär 2006 (CEST)

Die Statuten sind noch nicht gender-neutral. Ich fände es sinnvoll, dies noch umzusetzen. --Thomasb 23:32, 31. Mär 2006 (CEST)

Du meinst wegen z.B. dem Vorsitzenden, der Sprecher und Delegierter u.a. ist und es nicht die Vorsitzende gibt, die Sprecherin und Delegierte ist? ;) Happige, textlastige Übung. Wir könnten das global definieren. Ideen, Beispiele? --Hernani 16:53, 2. Apr 2006 (CEST)
Bei der Allmend haben wir es so gelöst, dass dort wo nötig halt beide Wortformen erwähnt wurden. Sollte bei diesen Statuten auch verkraftbar sein. Bei der SIUG haben wir eine globale Definition verwendet, was ebenfalls verkraftbar wäre. --Thomasb 16:57, 2. Apr 2006 (CEST)
Wie wäre es wenn wir das ganze gleich auch noch Speziesunabhängig machen? Zum Beispiel mit "das Vorsitzende Wesen" oder "die buchführende intelligente Lebensform"? </joke> Ne, find ich gut, so *-unabhängig wie möglich. Ich hab heute noch mit Hernani über eine Alternative zum Veto-System gesprochen und ich denke wir konnten uns auf etwas einigen was ein bisschen weniger...Nerven und Zeit kostet. - Ist in Arbeit. --Fabio 22:08, 2. Apr 2006 (CEST)

Inhaltsverzeichnis

Zweck

Betreffen des Zwecks habe ich zwei Vorschläge:

  1. Keine Referenz auf externe Quellen
  2. So kurz als möglich formulieren.

Vorschlag:

Der Verein setzt sich in politischer und technischer Hinsicht mit den Chancen und Risiken datenverarbeitender Technologien auseinander. Er setzt sich für ein Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein und propagiert den nachhaltigen und kreativen Umgang mit Technik.

Er veranstaltet dazu Treffen, Workshops, Konzeptveranstaltungen und Konferenzen Der Verein stellt seine Dienstleistungen auch interessierten Nichtmitgliedern zur Verfügung. --Thomasb

Ich habs in dem Sinne runtergekürzt; mehr/minder, bis auf die Wortwahl, habe ich es so übernommen.
Das mit der Nicht-Einbindung externer Quellen mag sinnvoll sein, da diese veränderlich sein können und den Zweck dann direkt beeinflussen - der ja gem. ZGB keinem Mitglied aufgezwungen werden kann und dem jedes Mitglied, ausnahmsohne, zustimmen muss. Hernani 16:39, 2. Apr 2006 (CEST)
Bei den Veranstaltungen habe ich es eher vorsichtig belassen. Besser schwammig sagen, dass wir einfach Veranstaltungen machen, die öffentlich zugänglich sind, als welche es genau sind - wegen der Gefahr, dass diese nicht durchgeführt werden, z.B. Konferenzen. Was meinst Du mit Konzeptveranstaltungen? --Hernani 16:47, 2. Apr 2006 (CEST)
Auch die Sache mit den Dienstleistungen, die auch Nichtmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, ist IMO happig, da es Dinge geben mag, viell. Shell-Zugriff, die Nichtmitglieder nicht erhalten sollten, wegen Missbrauchsgefahr - die Nichtmitglieder sind ja an keinem Vereinszweck gebunden. --Hernani 16:47, 2. Apr 2006 (CEST)

Mittel

Habe eingefügt, dass das Geschäftsjahr am 31. Dezember endet. Somit dauert das Vereinsjahr vom 1.1. bis 31.12. und nicht von GV zu GV. Dies dürfte die Rechnungsstellung vereinfachen. --Thomasb

Verhaltensregeln

Ich denke, es wäre schlau, bereits in den Statuten festzulegen, was wir von den Mitgliedern in Sachen Verhalten verlangen. Gerade wenn im Dock die Leute aufs Netz können, sollte klar festgelegt sein, dass jeder für sein Handeln selbst verantwortlich ist und ein Verstoss gegen das Gesetz (oder z.B. die CCC Hackerethik) zum sofortigen Ausschluss führt. Was denkt ihr?

Generell sollte man noch genaueres zum Ausschluss festlegen, das ZGB erlaubt bzw. schreibt da so einiges vor, was zu wenig durchsichtig ist. <ironie><ausnutz what="baldige Machtposition"> Zum Beispiel dass Nichtzahlung des Beitrags zu Ausschluss führt..</ausnutz></ironie> --Charmaster 10:30, 2. Apr 2006 (CEST)

Ich habe das als Mitgliederpflichten eingebaut. --Hernani 16:00, 2. Apr 2006 (CEST)
Zwei Dinge sollten auf jeden Fall zum Ausschluss führen (allenfalls Statuten ergänzen): Mitgliederbeitrag nicht bezahlen und dem Vereinszweck zuwiederhandeln. Die Verpflichtung zur CCC-Hackerethik würde ich persönlich wohl nicht akzeptieren; Ethik ist ein individuelles Thema und eine zentrale "Ethik-Richtlinie" wäre in diesem Zusammenhang wohl eher kontraproduktiv. Nebenbei erwähnt besteht selbst der CCC in seiner Satzung nicht auf die Einhaltung der Hackerethik. --Thomasb 16:19, 2. Apr 2006 (CEST)
Ok; auf jeden Fall, finde ich, sollte ein Mitglied auch bei Nicht-Bezahlung nur durch die VV ausgeschlossen werden können. Schliesslich können dieser Nichtbezahlung Gründe zugrundeliegen, die mit Aktivitäten des jeweiligen Mitglieds zusammenhängen, die ihm physisch oder finanziell nicht erlauben, das Geld zu entrichten. Diese Gründe mögen auf Sympathien stossen bei gewissen Mitgliedern. Wenn nicht, so zeigt sich das an der VV - und der Ausschluss erfolgt doch.
Ok; habe deshalb noch eine Bemerkung in die Statuten eingefügt, damit Mitgliederbeiträge auf Antrag erlassen werden können. --Thomasb 16:38, 2. Apr 2006 (CEST)

Ernsthaftigkeit

Andererseits kann man alles auch übertreiben.. So wollten wir am Dienstag mal absprechen wie ernsthaft wir was wollen. So scheint mir, thomasb, dass du einiges ein wenig sehr ernst nimmst. Das mit der Rechnungsstellung versteh ich schon mal nicht, was da warum wie einfacher wird? Denn solange wir den Verein nicht eintragen ist eine Jahresrechnung schon mal nciht nötig, bzw. die "Milchbüechlifassung" die ich wohl machen werde, sollte reichen. Und wenn ihr das an einer VV absegnen wollt.. Na, da wird Ernsthaftigkeit schon ein wenig in Frage gestellt ;-) --Charmaster 10:30, 2. Apr 2006 (CEST)

Die "Eintragung" (im Sinne von HR-Eintrag) hat auf die Rechnungsführung keine Auswirkung. Der Sinn des HR-Registers besteht lediglich darin, Auskunft über Haftungsverhältnisse, Organe und Vertretungsverhältnisse zu geben. Auch ohne HR-Eintrag wird also IMHO eine Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung) sowie ein Budget wohl nötig werden :(
Wenn das Rechnungsjahr von 1.1. bis 31.12. läuft, dann dürfte der Abschluss einfacher zu machen sein als wenn das Rechnungsjahr von GV zu GV läuft (weil dann immer unterschiedliche Längen möglich sind).
Bezüglich Ernsthaftigkeit: Hier schrieb ich schon etwas dazu und ich finde es auch wirklich wichtig, sich Gedanken über das dort angesprochene Thema zu machen. Ich bin absolut kein Fan von Bürokratie, finde aber, dass es sich durchaus lohnt, bei einer Gründung kritisch zu sein, da dies dann auch die Wahrnehmung des Vereins von aussen her und das Handeln des Vereins bestimmen wird. Ich finde es wichtiger, Werte zu schöpfen als mit möglichst wenig Aufwand die Gründung abzuschliessen.
Abschliessend möchte ich anmerken, dass ich euch meine Inputs natürlich nicht "aufzwingen" will, zumal ich bisher ja nicht besonders in der Gruppe aktiv war. Da ich aber bereits viele Erfahrungen im NGO-Umfeld habe sammeln können, äussere ich mich wo ich kann und ich denke, dass der Chaostreff davon durchaus profitieren könnte. --Thomasb 11:08, 2. Apr 2006 (CEST)

Ankündigung VV

Ich habe ursprünglich mal 28 Tage zur Vorausankündigung der VV eingefügt um damit zu erreichen, das jeweils möglichst viele erscheinen könnten, da der Termin früh genug bekannt ist. Es wurde nun noch die Anmerkungen eingefügt, dass eine ausserordentliche VV einberufen werden kann und lediglich fünf Tage im Voraus diese ankündigt werden muss. Das bringt natürlich die Möglichkeit mit, dass ausserordentliche VVs so geplant werden könnten, das gewisse Personen den Termin nicht früh genug mitkriegen (bspw. könnte jemand ankündigen, die nächsten zwei Wochen in den Ferien zu sein, wodurch es dann bei Bedarf möglich wäre, die ausserordentliche VV absichtlich ohne die betreffende Person durchzuführen). Ich schlage vor, sich genau zu überlegen, ob dies so gewünscht ist. Die 28 Tage können übrigens problemlos auch auf 23 verkürzt werden ;) --Thomasb 20:48, 2. Apr 2006 (CEST)

Chaoswiki

Das Chaoswiki hat den Chaostreff ersetzt, dies hat im wesentlichen drei Vorteile: - Man muss nirgends physisch Anwesend sein um an den Regelmässigen Abstimmungen Teilnehmen zu können - Das Zeitaufwendige Vetorecht entfällt - Der Chaostreff wird entpolitisiert. D.h wir müssen uns an den Treffs nicht um administrative Details kümmern und können uns auf Technik/Politik konsentrieren.

Ich denke ich konnte alles anpassen. Da das Vetorecht entfällt ist der Abschnitt Mitgliederrechte verwaist.

RFC --Fabio 11:36, 3. Apr 2006 (CEST)

Von „http://chaostreff-zh.tuners.ch/Diskussion:Statuten

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