Gegenstand
Einige Zitate zum Schnüffelstaat Schweiz - aus dem gleichnamigen Werk - des Komitee Schluss mit dem Schnüffelstaat.
Seite 61-63
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Anlässlich der Debatte über die Busipo in der Dezembersession des Nationalrats spricht Bundesrat Furgler erstmals davon, dass eine zentrale polizeiliche Datenbank, des Kriminalpolizeiliche Informationssystem (KIS) geschaffen werden soll.
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Anfangs September 1978, also kurz vor der Abstimmung über die Busipo, erfährt die schweizerische Öffentlichkeit Genaueres über das KIS: Ein zentraler Polizeicomputer bei der Bundesanwaltsschaft soll die Vielzahl kantonaler Karteien der Polizei ersetzen und kriminalpolizeiliche Daten jederzeit ab Terminals für Polizei- und Grenzstellen verfügbar machen.
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Die Zahl der im KIS registrierten Personen wird mit 550'000 angegeben, die Entwicklungskosten weden mit vierzig Millionen Franken beziffert, mit jährlich wiederkehrenden Ausgaben von vier Millionen Franken.
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In der Tat formiert sich innert Kürze Widerstand gegen den "Grossen Bruder".
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Die beiden Gutachter, die Rechtsprofessoren Alfred Kölz und Jörg Rehberg gelangen zum Schluss, dass der (umstrittene) Teilbereich "Personen mit Vorgängen" nicht unter die gegenseitige Rechtshilfe der Kantone nach Art. 352 StGB falle, somit eine Neugestaltung des Systeminhalts nötig werde. Daraufhin setzt eine Absetzbewegung ein. Kantone wie Basel-Landschaft heben ihren Beitritt zum KIS auf, andere stellen ihn zurück.
Ein zentraler Polizeicomputer ist vorläufig blockiert. Die Bundesanwaltschaft wird 1989, als die PUK bei ihr aufkreuzt, ihre Schnüffeldaten immer noch mit Handkarteien bearbeiten. Ein Verdienst der damaligen KIS-Opposition! Allerdings bleibt die Frage vorläufig unbeantwortet, wieweit einzelne kantonale Polizeikorps heute, im Jahre 1990, ihre "Personen mit Vorgängen" bereits computerisiert haben.
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