UHR bezeichnet die Urheberrechtsrevision, die die Verankerung von technischen Schutzmassnahmen von Medien im URG mit Umgehungsverboten ausstatten soll.
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UHR bezeichnet die Urheberrechtsrevision, die die Verankerung von technischen Schutzmassnahmen von Medien im URG mit Umgehungsverboten ausstatten soll.